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Für E-Autos gibt’s Privilegien in 317 von insgesamt 433 eingetragenen Städten.

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Keine weiteren Privilegien für Elektrofahrzeuge
Parkgebührenbefreiung gilt auf allen öffentlichen Parkplätzen der Stadt Cham mit einer Parkraumbewirtschaftungsmaßnahme (Parkautomat), nicht aber bei privaten Parkplätzen und Parkhäusern (z.B. Parkdeck „Auf der Schanze“ und am „Schulberg“).

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Keine weiteren Privilegien für Elektrofahrzeuge
Ab 01.07.2026 Laut Stadtverordung unter Nr. 7:

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Keine weiteren Privilegien für Elektrofahrzeuge
Seit April 2025 kostenloses Parken für E-Autos mit E-Kennzeichen auf allen öffentlichen Parkplätzen in Bayern bis max. 3 Stunden oder bis zur angegebenen Höchstparkdauer, falls diese unter 3 Stunden liegt.

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Einzelne, ausgewiesene Parkplätze für Elektrofahrzeuge an vielen städtischen Parkplätzen (bspw. Hauptstraße, Volksfestplatz, Rindermarkt, Bahnhof Buchenau und Bahnhof Fürstenfeldbruck).

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  • bis zur angegebenen Höchstparkdauer während des Ladevorgangs

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Keine weiteren Privilegien für Elektrofahrzeuge
Gilt nur für die Innenstadt an den Parkscheinautomatenplätzen. In der City ist das kostenfreie Aufladen an vier City-Parkhäusern Rheintor, Niedertor und Tranktor in der Rathaus-Garage möglich.

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Keine Privilegien für Elektrofahrzeuge
Die Befreiung von Parkgebühren bei Elektroautos wurde aufgehoben.

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Keine weiteren Privilegien für Elektrofahrzeuge
Foto auf dem Parkscheinautomaten

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Keine weiteren Privilegien für Elektrofahrzeuge
In ganz Bayern gilt für alle E-Autos: - Freies Parken auf öffentlichen Parkplätzen bis zu 3 Stunden (evtl. begrenzt durch Höchstparkdauer) - Parkscheibe muss genutzt werden

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Keine weiteren Privilegien für Elektrofahrzeuge
Elektrisch betriebene Fahrzeuge werden an den entsprechend gekennzeichneten Flächen für zwei Stunden unter Auslegung der Parkscheibe von den Parkgebühren befreit.

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